Körperschaftsteuerbescheid

Die ZNS Akademie der Hannelore Kohl Stiftung gGmbH fördert im Sinne der §§ 51ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)
  • Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)

Nach Anlage 1 zum Bescheid für 2020 über Körperschaftssteuer des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5891/1070 vom 03.01.2022 nach § 5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes teilweise von der Körperschaftsteuer befreit.

Die ZNS Akademie gGmbH ist berechtigt, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Die aktuelle Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid vom 03.01.2022 finden Sie hier: Download pdf.