Körperschaftsteuerbescheid
Die ZNS Akademie der Hannelore Kohl Stiftung gGmbH fördert im Sinne der §§ 51ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)
- Förderung der Erziehung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
Nach Anlage 1 zum Bescheid für 2022 über Körperschaftssteuer des Finanzamtes Bonn-Außenstadt, StNr. 206/5891/1070 vom 03.03.2024 nach § 5 Abs.1 Nr.9 des Körperschaftssteuergesetzes teilweise von der Körperschaftsteuer befreit.
Die ZNS Akademie gGmbH ist berechtigt, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Die aktuelle Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid vom 03.03.2024 zum Jahr 2022 finden Sie hier: Download pdf.